#002 Schiedsamt - Ein Tandem gegen die Konflikte

Shownotes

Früher machte das der Bürgermeister, der Dorflehrer, der Pfarrer: wenn es Streit gab, sagten die Honoratioren, wer Recht hatte 😉. Das hat sich glücklicherweise geändert und eine Möglichkeit sind Schiedspersonen. Die Stadt Enger hat dafür Karin Dippel und Marko Ellerbrock, Mitarbeiter Verkehrsinfrastruktur der Stadt Enger. Beide sind zertifizierte MediatorInnen und arbeiten damit auch in ihrem Ehrenamt.

Für einige bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben (obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung). Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur zulässig. wenn vorher versucht worden ist. in einem solchen Verfahren den Streit einvernehmlich beizulegen (§53JustGNRW):

  • verschiedene Formen von nachbarrechtlichen Streitigkeiten
  • Streitigkeiten über das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot (z. B. Benachteiligung aus Gründen der ethnischen Herkunft oder des Geschlechts)
  • Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.

Quelle: Flyer Broschürenservice NRW - Das Schiedsamt_.

Wer Ihre Schiedspersonen sind und weitere Informationen erhalten Sie unter BDS e.V. (schiedsamt.de)..

Das alles gilt übrigens auch, wenn Sie Ärger mit Handwerkern haben.

Für alles andere gibt es Konfliktan Bildbeschreibung. Details im Beipackzettel

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